VIVO SCOUT AGB
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VIVO SCOUT GMBH
AGB VERKAUF
1. Geltungsbereich
Wir, die VIVO SCOUT GmbH, Deutschherrnstraße 15-19 18, D-90429 Nürnberg, verkaufen ausschließlich an
Unternehmer. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Unternehmer (nachfolgend
Kunde genannt) mit uns abschließen.
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, werden abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil.
2. Preise / Versandkosten / Reisekosten
Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir pro Bestellung die im jeweiligen
Artikelangebot angegebenen Versandkosten.
Wir sind berechtigt, durch nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen ein (z.B. Währungsschwankungen,
unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten, etc.) entstehende Preiserhöhungen an den Kunden
weiter zu berechnen. Dies gilt nur dann, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier
Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll.
Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden
generell zusätzlich nach Aufwand berechnet. Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxi, Bahn- und
Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand weiterberechnet. Für Bahn- und Flugreisen gilt:
• Bahnreisen generell 2. Klasse
• Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinentes Economy Class
• Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge Business Class
Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50€ in Rechnung gestellt.
Reisezeiten werden mit 50% des Tagessatzes des jeweiligen Mitarbeiters in Rechnung gestellt. Sind
keine Arbeitszeitenentgelte vereinbart, so werden Reisezeiten mit 75€ pro Stunde berechnet.
Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren
Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.
3. Bestellvorgang / Vertragsabschluss, Korrektur von Eingabefehlern, Vertragssprache
Die Darstellung der Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an
den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot kann der Kunde
sowohl telefonisch als auch per Brief, Fax, E-Mail oder im Onlineshop durch Einlegen der
erwünschten Artikel in den virtuellen Warenkorb, Durchlaufen des Warenkorbprozesses und
Absenden der in den Warenkorb gelegten Artikel (klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“)
an uns abgeben. Nach Eingang der Bestellung im Onlineshop erhält der Kunde eine automatische E-
Mail, die sein abgegebenes Angebot (Bestellung) dokumentiert. Diese E-Mail bestätigt lediglich, dass
die Bestellung bei uns eingegangen ist; ein Vertrag kommt damit noch nicht zustande. Ein wirksamer
Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen
durch Zahlungsaufforderung nach Bestellabgabe, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-
Mail oder telefonisch oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden seiner Bestellung mit den im Onlineshop zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen seiner Tastatur/Maus
korrigieren. Der Kunde kann den Vorgang auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters
abbrechen. Mit Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“- Buttons hat der Kunde eine verbindliche
Bestellung (Angebot) vorgenommen; Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert werden.
4. Lieferung / Verfügbarkeit / Erfüllungsort / Gefahrübergang
Wir liefern nur innerhalb Deutschlands und nach Österreich. Lieferungen in andere Länder sind
derzeit nicht möglich. Alternativ können Sie die gewünschte Ware nach Auswahl der Versandart
„Abholung“ auch in unserem Ladenlokal (nach Absprache) in D-90429 Nürnberg, Deutschherrnstraße 15-19 in
der Zeit von Mo – Fr zwischen 08:30 und 14:30 Uhr abholen.
Die Lieferzeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikeldetailseite.
Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert
werden, sofern wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben und ein kongruentes
Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. In diesem Fall werden wir den
Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich
erstatten.
Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz und die Lieferung erfolgt „ab
Werk“ bzw. ab Lager.
Mit Übergabe der verkauften Artikel an einen geeigneten Beförderer (Spediteur, Frachtführer, Post
etc.) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs / der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Artikel auf den Kunden über. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf besonderen Wunsch
und auf Rechnung des Kunden ab.
5. Zahlungsarten
Sie haben die Möglichkeit, zwischen folgenden Zahlarten zu wählen:
• Vorkasse: Der Kunde zahlt innerhalb von 7 Tagen ab Zahlungsaufforderung per Überweisung
im Voraus.
• Rechnung: Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Die Möglichkeit zum
Skontoabzug besteht nicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zur Absicherung des
Kreditrisikos bei entsprechender Bonität vorbehalten müssen, eine Vorauszahlung zu
verlangen. In diesen Fällen werden wir uns vor Vertragsschluss mit dem Kunden in
Verbindung setzen.
• Barzahlung bei Selbst-Abholung: Bei persönlicher Abholung in unserem Haus in D-
90429 Nürnberg, Deutschherrnstraße 15-19 kann der Kunden den Rechnungsbetrag nur in bar
begleichen. Bittebeachten Sie unsere Öffnungszeiten.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung bleibt die
gelieferte Ware Eigentum der VIVO SCOUT GmbH.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt
uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich
Umsatzsteuer unserer Forderung an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug
gerät. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung
mitteilt.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura
Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt
der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7. Information zur Mängelhaftung (Gewährleistung)
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgenden Abweichungen:
a) Ist die Mängelrüge berechtigt und wurde diese rechtzeitig geltend gemacht, sind wir berechtigt,
den Mangel nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.
b) Beseitigen wir einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung durch Ersatzlieferung, beginnt die
Verjährungsfrist dadurch nicht erneut.
c) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann (§ 1 HGB), gilt ergänzend die Vorschrift des §
377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).
Unser Kundendienst ist für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montag bis Freitag von
08:30 bis 14:30 Uhr unter der Telefonnummer +49 911 3000446 sowie per E-Mail unter
info@vivoscout.de erreichbar.
8. Buchung von Dienstleistungen
a). Anmeldung
Eine Buchung unserer Dienstleistungen erfolgt online oder schriftlich über das Anmeldeformular.
Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber von uns eine schriftliche
Auftragsbestätigung erhält.
b). Stornierung
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich, Textform
genügt, möglich. Bitte beachten Sie, dass wir folgende Bearbeitungsgebühren erheben:
• Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gebuchten Leistung müssen
erbracht werden
• Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der gebuchten Leistung müssen
erbracht werden
c). Absage einer Veranstaltung durch die VIVO SCOUT GmbH
Wir behalten uns vor, die gebuchte Dienstleistung bei Vorliegen wichtiger Gründe zu stornieren. Zu
diesen Gründen gehört eine zu geringe Teilnehmerzahl oder andere Umstände, die wir nicht zu
vertreten haben, wie die Erkrankung des Referenten, bzw. der ausführenden Person oder höhere
Gewalt. Bereits entrichtete Zahlungen werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche
gegen die VIVO SCOUT GmbH sind dagegen ausgeschlossen, außer im Falle des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit.
9. Haftungsbeschränkungen
Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit), Arglist, Garantieversprechen, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in den
sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen haften wir unbeschränkt.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
verletzt wurde und der Eintritt des Schadens durch die wesentliche Vertragspflicht verhindert
werden sollte. Unter einer Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf zu verstehen. Die Haftung ist im Falle der Verletzung
einer Kardinalpflicht beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Haftung für unsere gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird bei uns gespeichert und dem Kunden unmittelbar nach Abschicken seines
Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages zusammen mit den AGB per E-Mail zugesandt. Hat der
Kunde sich im Onlineshop vor dem Abschluss des Warenkorbprozesses für das Kundenkonto
registriert, kann er darüber hinaus den Vertragstext über den Button „Anmelden“ nach
entsprechender Eingabe seiner Zugangsdaten abrufen, solange er sein Kundenkonto nicht löscht
oder durch uns löschen lassen. Ferner kann der Kunde die Bestelldaten unmittelbar nach dem
Abschicken der Bestellung ausdrucken. Ansonsten ist dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich.
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-
Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen (§ 38 ZPO) und hat er den Vertrag in dieser Eigenschaft geschlossen, ist das für den
Verkäufer zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Daneben behalten wir
uns vor, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
AGB MIETVERTRAG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (NACHFOLGEND „AGB“) DER VIVO SCOUT GMBH (NACHFOLGEND „VERMIETER“)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) aus Industrie,
Handwerk, Gewerbe und selbständig beruflich Tätige. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
1.2. Diese AGB des Vermieters gelten für alle Verträge über die angebotenen Dienstleistungen,
welche der Mieter mit dem Vermieter abschließt. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen
mit dem Mieter, ohne dass der Vermieter nochmals auf sie hinweisen müsste. Der Einbeziehung von
entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Mieters wird ausdrücklich widersprochen, es sei
denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Der Mietvertrag kommt erst mit Annahme des umseitigen Mietantrages durch den Vermieter
zustande. Gegenstand des Vertrages ist die Bereithaltung eines Erste-Hilfe-Defibrillators beim Mieter
durch den Vermieter zum Zweck der Lebensrettung.
3. PREISE
3.1. Die angegebene Miete ist ein monatlicher Nettopreis und gilt jeweils zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Nach dem Medizinproduktegesetz ist eine Inbetriebnahme und Einweisung in die Funktionsweise
des Gerätes beim Mieter vor Ort vorgeschrieben. Die Kosten hierfür werden dem Mieter einmalig
gesondert in Rechnung gestellt.
3.3. Die vereinbarte Miete umfasst die Kosten für die Bereithaltung des Mietgerätes. Dem Mieter
entstehen außer im Falle eines Behandlungs- oder sonst wie gearteten Einsatz des Gerätes während
der Mietzeit keine über die monatliche Miete hinausgehenden Kosten.
3.4. Die Kosten für den fristgerechten Austausch der Elektroden-Pads und/oder der Batterie trägt der
Vermieter. Der Vermieter übernimmt kostenlos die Überwachung der entsprechenden Intervalle,
ohne dass die Sorgfaltspflicht des Mieters hierdurch berührt wird.
3.5. Der Einsatz des Gerätes zur Herzfrequenzmessung, auch mit eventuell einhergehender
Impulsauslösung, überschreitet den diesem Mietvertrag zugrunde liegenden zweckbestimmten
Gebrauch. Der Mieter hat sich unverzüglich nach Einsatz des Gerätes zur Bestellung neuer
Elektrodenpads an den Vermieter zu wenden. Die Kosten für den Austausch der Elektroden-Pads
werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Die Batterie des Mietgerätes wird durch
einmaligen Einsatz nicht relevant geschwächt, sodass diese in der Regel nicht ausgetauscht werden
muss. Sollte das Gerät während der vereinbarten Mietdauer häufiger als fünf Mal benutzt werden, so
erfolgt turnusmäßig ein Batteriewechsel. Die Kosten für den Austausch der Batterie werden dem
Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
4. ZAHLUNG
4.1. Sofern nichts anderes vereinbar wird, ist die vereinbarte Miete innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher
besonderer Vereinbarung zulässig.
4.2. Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard
vorgesehen. Der Einzug der Miete erfolgt jeweils zum 3. des Monats. Die erste Miete sowie die
Kosten der Inbetriebnahme und Einweisung werden einmalig mit Übersendung des Gerätes
eingezogen.
4.3. Für den Fall des Zahlungsverzugs behält sich der Vermieter vor, dem Mieter die gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in
Höhe von 40,00 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche des Vermieters bleiben hiervon
unberührt.
4.4. Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen geltend machen. Der Mieter
hat zudem ein Zurückbehaltungsrecht nur im Hinblick auf solche Ansprüche, die unmittelbar mit
diesem Vertrag in Zusammenhang stehen.
4.5. Sämtliche Zahlungen dürfen mit befreiender Wirkung nur direkt an den Vermieter oder an einen
von ihm benannten Dritten geleistet werden.
5. MIETDAUER UND KÜNDIGUNG
5.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für die Mietverträge eine erstmalige Mindestlaufzeit
von 24 Monaten, beginnend mit der Übergabe des Mietgerätes.
5.2. Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist in der vereinbarten Mindestgrundmietdauer
ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Todes des Mieters im Falle eines Einzelgewerbes. Insoweit
steht den Erben des Mieters das gesetzliche Kündigungsrecht zu. Die Erbenkündigung hat eine
Zahlungsverpflichtung gemäß der nachfolgenden Bestimmung zur Folge.
5.3. Wird der Mietvertrag nicht rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf der Mindestmietdauer schriftlich
gekündigt, so verlängert sich der Mietvertrag jeweils um weitere 12 Monate.
5.4. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter mit
mindestens zwei aufeinander folgenden Mieten ganz oder teilweise oder mit mindestens 10% der
Summe aller Mieten in Verzug ist und der Vermieter dem Mieter erfolglos eine zweiwöchige Frist zur
Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt hat verbunden mit der Erklärung, dass bei Nichtzahlung
die gesamte offene Restschuld fällig sei.
5.5. Das Recht beider Vertragsparteien, aus anderen wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis zu
kündigen, bleibt unberührt.
5.6. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete in voller
Höhe bis zum Ablauf des Monats verpflichtet, in dem er das Mietgerät an den Vermieter oder dessen
Beauftragten zurückgibt. Ferner werden die für die vereinbarte Vertragsdauer noch ausstehenden
Mieten, ggf. abgezinst mit dem Refinanzierungszins des Vermieters zuzüglich eines etwaig
anfallenden Vorfälligkeitsschaden von dem Vermieter, unter Abzug ersparter Kosten, zur Zahlung
fällig. Der Reinerlös aus der Verwertung des Mietgerätes (ohne Umsatzsteuer) wird abzüglich des
Marktwertes des Mietgerätes, der bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erzielt worden wäre,
auf die Forderung angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
vorbehalten.
5.7. Im Fall des Unterganges oder Abhandenkommens des Mietgerätes sind der Vermieter und der
Mieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
5.8. Im Falle von Beschädigungen des Mietgerätes, die direkt oder indirekt durch ein Verschulden des
Mieters oder eines Dritten verursacht wurden, sind der Vermieter und der Mieter auch dann zur
Kündigung berechtigt, wenn die Wiederherstellungskosten 50 % des Zeitwertes überschreiten. Die
Kündigung hat stets eine Ausgleichszahlung des Mieters entsprechend der Vereinbarung zur Miete
zur Folge. Im Fall der Beschädigung des Mietgerätes wird der Mieter verpflichtet, den Schaden
unverzüglich durch den Vermieter oder einen von diesem beauftragten Dritten beheben zu lassen,
wenn er nicht aufgrund der vorstehenden Regelungen den Mietvertrag kündigt. Machen weder der
Vermieter noch der Mieter von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, so ist der Mieter
verpflichtet, die Miete weiter zu zahlen. Er wird dann das Mietgerät auf eigene Kosten durch den
Vermieter instandsetzen lassen.
5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5.10. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.
5.11. Bei Beendigung des Mietvertrages nach Zeitablauf oder durch Kündigung des Mietvertrages hat
der Mieter das Mietgerät in einwandfreiem Zustand unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
Die Kosten des Rücktransportes des Mietgerätes zum Vermieter oder zu einem von ihm benannten
Dritten gehen zu Lasten des Mieters.
5.12. Stellt der Vermieter Mängel am Mietgerät fest, die über den vertragsgemäßen sorgfältigen
Gebrauch hinausgehen, kann er die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Mieters verlangen. Im
Falle einer Verzögerung der Herausgabe des Mietgerätes durch den Mieter, kann der Vermieter für
die Dauer der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe der zeitanteiligen monatlichen Miete
verlangen.
6. EIGENTUM
6.1. Das Mietgerät ist Eigentum des Vermieters.
6.2. Der Mieter ist nicht berechtigt das Mietgerät aus seinem unmittelbaren Besitz zu entlassen,
insbesondere nicht zu verleihen, zu vermieten, zu verpfänden oder anderweitig darüber zu verfügen.
Wird das Mietgerät gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, welche dem Vermieter für die
Aufhebung einer solchen Pfändung oder Beschlagnahme entstehen.
6.3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Ortswechsel, gleich welcher Art und jede
Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Vereinbarter Betriebsort des Mietgerätes
ist ausschließlich die Lieferanschrift. Änderungen müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt
werden.
7. MEDIZINPRODUKTE-BETREIBERVERORDNUNG
7.1. Der Mieter, welcher das Mietgerät für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzt oder in
deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind, unterliegt der Medizin Produkte
Betreiberverordnung (MPBetreibV). Der Mieter erhält eine Kopie der Medizinprodukte-
Betreiberverordnung gemeinsam mit dem Mietgerät vom Vermieter ausgehändigt. In dieser
Verordnung sind Pflichten wie z.B. ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Führen eines
Medizinproduktebuches, eines Bestandsverzeichnisses (beides als Vordruck dem Mietgerät
beiliegend) u.a. geregelt.
7.2. Beim Vertragsgegenstand handelt es sich um einweisungspflichtiges Medizinprodukt, welches
erst nach Inbetriebnahme und Einweisung durch den Vermieter vom Mieter verwendet werden darf.
Für die erstmalige Inbetriebnahme und Funktionsprüfung nach Medizinproduktegesetz wird dem
Mieter gesondert gemäß Ziffer 3.2. dieser AGB in Rechnung gestellt. Eine Unterweisung der
Ersthelfer ist dabei nicht inbegriffen. Der Mieter benennt dem Vermieter je Mietobjekt mindestens
einen Medizinprodukte-Beauftragten mit vollständigem Namen, Telefon sowie Fax und/oder E-Mail.
Dieser benannte Beauftragte wird im Medizinproduktebuch hinterlegt und ist organisatorischer
Ansprechpartner für die Einweisung des/der Medizinprodukte-Beauftragten selbst wie auch für die
Unterweisungen der Ersthelfer.
8. INSTANDHALTUNG
8.1. Der Vermieter wird während der Vertragsdauer das Mietgerät unentgeltlich Instand halten. Die
notwendigen Arbeiten werden auf Anforderung des Mieters durchgeführt.
8.2. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter jeden erkennbaren Funktionsmangel sowie einen
Einsatz des Gerätes unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter wird nach seiner Wahl das Gerät
entweder reparieren oder durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen.
8.3. Der Vermieter ist zur unentgeltlichen Instandsetzung nicht verpflichtet, wenn das Mietgerät
direkt oder indirekt durch ein Verschulden des Mieters oder eines Dritten, z.B. durch eine nicht
vertragsgemäße Benutzung, beschädigt worden ist. In diesem Fall hat der Mieter die Kosten der
Instandsetzung selbst zu tragen.
9. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1. Soweit nicht anderweitig in diesen AGB geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Mieters,
gleich auswelchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wie folgt
gehaftet wird: nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit vom
Vermieter oder dessen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, bei Arglist, wegen der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
9.2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten
Fälle vorliegt.
9.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
9.4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät gemäß den Herstellervorgaben aufzubewahren und
die Funktionsfähigkeit des Gerätes, welches tägliche Selbsttests auf verschiedenen Service-Ebenen
durchführt, regelmäßig durch Sichtprüfung auf Blinken der grünen Leuchtdiode, welche
ordnungsgemäße Betriebsfähigkeit signalisiert, zu überprüfen.
9.5. Dem Mieter sind Eingriffe in das Gerät strikt untersagt und führen ohne weitere Beweispflichten
zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vermieters.
9.6. Sofern der Mieter eine Hausratsversicherung für seine Räume hat, meldet er das Mietgerät bei
dieser entsprechend an.
10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem unter
diesen AGB geschlossenen Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des
UN-Kaufrechts.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.4. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses
Schriftformerfordernisses.
AGB WARTUNGSVERTrag „VIVO CONNECT“
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN AED WARTUNGSVERTRAG „VIVO CONNECT“
Die nachfolgenden AGB gelten in Ergänzung zu den bereits gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VIVO SCOUT Medizintechnik GmbH über den Kauf oder die Vermietung von Erst-Hilfe-Defibrillatoren.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Die Angebote und Leistungen der VIVO SCOUT GmbH zum AED Wartungsvertrag stehen unter
dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit. Die Parteien sind sich einig, dass
der AED Wartungsvertrag unter der Bedingung der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit
geschlossen wird.
1.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus
den hierauf bezugnehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.
1.3. Die VIVO SCOUT GmbH räumt dem Kunden das Nutzungsrecht an der Wartungssoftware ein.
1.4. Soweit die VIVO SCOUT GmbH dem Kunden Computer-/Softwareprogramme zur Verfügung
stellt, stehen sämtliche Urheberrechte an solcher Software sowie die daraus abgeleiteten
Verwertungs- und Folgerechte grundsätzlich ausschließlich die VIVO SCOUT GmbH zu.
1.5. Die VIVO SCOUT GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich für die Dauer des
Wartungsvertrages beschränktes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung an der
Wartungssoftware ein.
1.6. Installations- und Konfigurationsarbeiten sind nicht Gegenstand des Vertrages, sofern die
Parteien dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
1.7. Dem Kunden ist es nicht gestattet, von der zur Verfügung gestellten Software ganz oder teilweise
Kopien zu erstellen oder Unterlizenzen zu erteilen. Ebenso wenig ist es dem Kunden gestattet,
sonstige Be- oder Überarbeitungen der Software vorzunehmen oder die Software in anderen
Softwareprogramme zu implementieren.
1.8. Dem Kunden ist es gestattet eine Sicherungskopie zu erstellen, sofern diese zur Sicherung der
künftigen Nutzung erforderlich ist.
1.9. Weiterentwicklungen des Programms stehen dem Kunden im Rahmen der vereinbarten
Nutzungsgebühr kostenlos zur Verfügung.
1.10. Soweit die VIVO SCOUT GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese
jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
1.11. Die sachgemäße Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Mängel, die darauf beruhen, dass die
vom LG gelieferte Vertragssoftware in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt
wird, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird und für die, die
Vertragssoftware damit nicht ausdrücklich freigegeben ist.
2. LAUFZEIT
2.1. Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten geschlossen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig
mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich
der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Die Wartungsgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird jeweils für ein Jahr im
Voraus in Rechnung gestellt. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach
Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
3.3. Die VIVO SCOUT GmbH behält sich frei, den Programmzugriff für den Kunden zu sperren, falls die
vereinbarte Nutzungsgebühr nicht innerhalb des angebotenen Zahlungsintervalls beglichen wird.
4. SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT
4.1. Sollte die von der VIVO SCOUT GmbH selbst oder einem Dritten zur Verfügung gestellte
erforderliche Software für die Ausübung des Wartungsvertrages aus von der VIVO SCOUT GmbH
nicht zu vertretenden Gründen nicht bereitgestellt oder das Vertragsverhältnis gekündigt werden, ist
die VIVO SCOUT GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Wartungsvertrages mit dem Kunden
berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden werden in diesem Fall ausgeschlossen.
4.2. Für den Fall, dass die von der VIVO SCOUT GmbH selbst oder einem Dritten zur Verfügung
gestellte erforderliche Software für die Ausübung des Wartungsvertrages mit zeitlicher Verzögerung
bereitgestellt wird, beginnt die Laufzeit des Wartungsvertrages erst mit der tatsächlichen zur
Verfügung Stellung der erforderlichen Software. Für den Fall der verzögerten Bereitstellung der
erforderlichen Software stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche gegen über der VIVO
SCOUT GmbH zu.
5. SICHERUNGSMASSNAHMEN
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch
unbefugte Dritte zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen vornehmen. Insbesondere
verpflichtet er sich, sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die vorgenannten Zugangsdaten an
einem vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützten Ort aufzubewahren.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, es der VIVO SCOUT GmbH auf deren Verlangen zu ermöglichen, den
vertragsgemäßen Einsatz der Vertragssoftware zu überprüfen.
Impressum / Vertragspartner
VIVO SCOUT GmbH
Deutschherrnstraße 15-19
D-90429 Nürnberg
Telefon: +49 911 3000446
E-Mail: info@vivo-scout.de
Geschäftsführerin: Franziska Frosch
Sitz: Nürnberg
Handelsregister: Amtsgericht Nürnberg, Registernummer: HRB 26923
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG): DE276217037
Inhaltlich Verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV: Franziska Frosch (Adresse wie oben)