VIVO SCOUT AGB

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VIVO SCOUT GMBH

AGB VERKAUF

1. Geltungsbereich

Wir, die VIVO SCOUT GmbH, Deutschherrnstraße 15-19 18, D-90429 Nürnberg, verkaufen ausschließlich an

Unternehmer. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine

rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Unternehmer (nachfolgend

Kunde genannt) mit uns abschließen.


Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, werden abweichende, entgegenstehende oder

ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst bei Kenntnis, nicht

Vertragsbestandteil.

2. Preise / Versandkosten / Reisekosten

Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen

Umsatzsteuer.


Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir pro Bestellung die im jeweiligen

Artikelangebot angegebenen Versandkosten.


Wir sind berechtigt, durch nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen ein (z.B. Währungsschwankungen,

unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten, etc.) entstehende Preiserhöhungen an den Kunden

weiter zu berechnen. Dies gilt nur dann, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier

Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll.


Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden

generell zusätzlich nach Aufwand berechnet. Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxi, Bahn- und

Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand weiterberechnet. Für Bahn- und Flugreisen gilt:

• Bahnreisen generell 2. Klasse

• Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinentes Economy Class

• Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge Business Class

Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50€ in Rechnung gestellt.


Reisezeiten werden mit 50% des Tagessatzes des jeweiligen Mitarbeiters in Rechnung gestellt. Sind

keine Arbeitszeitenentgelte vereinbart, so werden Reisezeiten mit 75€ pro Stunde berechnet.


Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren

Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.

3. Bestellvorgang / Vertragsabschluss, Korrektur von Eingabefehlern, Vertragssprache

Die Darstellung der Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an

den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot kann der Kunde

sowohl telefonisch als auch per Brief, Fax, E-Mail oder im Onlineshop durch Einlegen der

erwünschten Artikel in den virtuellen Warenkorb, Durchlaufen des Warenkorbprozesses und

Absenden der in den Warenkorb gelegten Artikel (klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“)

an uns abgeben. Nach Eingang der Bestellung im Onlineshop erhält der Kunde eine automatische E-

Mail, die sein abgegebenes Angebot (Bestellung) dokumentiert. Diese E-Mail bestätigt lediglich, dass

die Bestellung bei uns eingegangen ist; ein Vertrag kommt damit noch nicht zustande. Ein wirksamer

Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen

durch Zahlungsaufforderung nach Bestellabgabe, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-

Mail oder telefonisch oder durch Auslieferung der Ware annehmen.


Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.


Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden seiner Bestellung mit den im Onlineshop zur

Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen seiner Tastatur/Maus

korrigieren. Der Kunde kann den Vorgang auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters

abbrechen. Mit Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“- Buttons hat der Kunde eine verbindliche

Bestellung (Angebot) vorgenommen; Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert werden.

4. Lieferung / Verfügbarkeit / Erfüllungsort / Gefahrübergang

Wir liefern nur innerhalb Deutschlands und nach Österreich. Lieferungen in andere Länder sind

derzeit nicht möglich. Alternativ können Sie die gewünschte Ware nach Auswahl der Versandart

„Abholung“ auch in unserem Ladenlokal (nach Absprache) in D-90429 Nürnberg, Deutschherrnstraße 15-19 in

der Zeit von Mo – Fr zwischen 08:30 und 14:30 Uhr abholen.


Die Lieferzeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikeldetailseite.


Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.


Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert

werden, sofern wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben und ein kongruentes

Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. In diesem Fall werden wir den

Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich

erstatten.


Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz und die Lieferung erfolgt „ab

Werk“ bzw. ab Lager.


Mit Übergabe der verkauften Artikel an einen geeigneten Beförderer (Spediteur, Frachtführer, Post

etc.) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs / der zufälligen Verschlechterung der verkauften

Artikel auf den Kunden über. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf besonderen Wunsch

und auf Rechnung des Kunden ab.


5. Zahlungsarten

Sie haben die Möglichkeit, zwischen folgenden Zahlarten zu wählen:

• Vorkasse: Der Kunde zahlt innerhalb von 7 Tagen ab Zahlungsaufforderung per Überweisung

im Voraus.

• Rechnung: Sie zahlen nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Die Möglichkeit zum

Skontoabzug besteht nicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zur Absicherung des

Kreditrisikos bei entsprechender Bonität vorbehalten müssen, eine Vorauszahlung zu

verlangen. In diesen Fällen werden wir uns vor Vertragsschluss mit dem Kunden in

Verbindung setzen.

• Barzahlung bei Selbst-Abholung: Bei persönlicher Abholung in unserem Haus in D-

90429 Nürnberg, Deutschherrnstraße 15-19 kann der Kunden den Rechnungsbetrag nur in bar

begleichen. Bittebeachten Sie unsere Öffnungszeiten.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung bleibt die

gelieferte Ware Eigentum der VIVO SCOUT GmbH.


Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt

uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich

Umsatzsteuer unserer Forderung an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine

Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der

Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen

Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug

gerät. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die

abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen

Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung

mitteilt.


Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so

erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura

Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt

der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache

anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der

Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.


7. Information zur Mängelhaftung (Gewährleistung)

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgenden Abweichungen:


a) Ist die Mängelrüge berechtigt und wurde diese rechtzeitig geltend gemacht, sind wir berechtigt,

den Mangel nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.


b) Beseitigen wir einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung durch Ersatzlieferung, beginnt die

Verjährungsfrist dadurch nicht erneut.


c) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann (§ 1 HGB), gilt ergänzend die Vorschrift des §

377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).


Unser Kundendienst ist für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montag bis Freitag von

08:30 bis 14:30 Uhr unter der Telefonnummer +49 911 3000446 sowie per E-Mail unter

info@vivoscout.de erreichbar.

8. Buchung von Dienstleistungen

a). Anmeldung

Eine Buchung unserer Dienstleistungen erfolgt online oder schriftlich über das Anmeldeformular.

Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber von uns eine schriftliche

Auftragsbestätigung erhält.


b). Stornierung

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich, Textform

genügt, möglich. Bitte beachten Sie, dass wir folgende Bearbeitungsgebühren erheben:

•  Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gebuchten Leistung müssen

erbracht werden

•  Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der gebuchten Leistung müssen

erbracht werden


c). Absage einer Veranstaltung durch die VIVO SCOUT GmbH

Wir behalten uns vor, die gebuchte Dienstleistung bei Vorliegen wichtiger Gründe zu stornieren. Zu

diesen Gründen gehört eine zu geringe Teilnehmerzahl oder andere Umstände, die wir nicht zu

vertreten haben, wie die Erkrankung des Referenten, bzw. der ausführenden Person oder höhere

Gewalt. Bereits entrichtete Zahlungen werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche

gegen die VIVO SCOUT GmbH sind dagegen ausgeschlossen, außer im Falle des Vorsatzes oder der

groben Fahrlässigkeit.


9. Haftungsbeschränkungen

Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit), Arglist, Garantieversprechen, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in den

sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen haften wir unbeschränkt.


Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)

verletzt wurde und der Eintritt des Schadens durch die wesentliche Vertragspflicht verhindert

werden sollte. Unter einer Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der

Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf zu verstehen. Die Haftung ist im Falle der Verletzung

einer Kardinalpflicht beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.


Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.


Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Haftung für unsere gesetzlichen

Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


10. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird bei uns gespeichert und dem Kunden unmittelbar nach Abschicken seines

Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages zusammen mit den AGB per E-Mail zugesandt. Hat der

Kunde sich im Onlineshop vor dem Abschluss des Warenkorbprozesses für das Kundenkonto

registriert, kann er darüber hinaus den Vertragstext über den Button „Anmelden“ nach

entsprechender Eingabe seiner Zugangsdaten abrufen, solange er sein Kundenkonto nicht löscht

oder durch uns löschen lassen. Ferner kann der Kunde die Bestelldaten unmittelbar nach dem

Abschicken der Bestellung ausdrucken. Ansonsten ist dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich.


11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-

Kaufrechts (CISG).


Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen (§ 38 ZPO) und hat er den Vertrag in dieser Eigenschaft geschlossen, ist das für den

Verkäufer zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Daneben behalten wir

uns vor, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

AGB MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (NACHFOLGEND „AGB“) DER VIVO SCOUT GMBH (NACHFOLGEND „VERMIETER“)


1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) aus Industrie,

Handwerk, Gewerbe und selbständig beruflich Tätige. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine

natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss

eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

handelt.


1.2. Diese AGB des Vermieters gelten für alle Verträge über die angebotenen Dienstleistungen,

welche der Mieter mit dem Vermieter abschließt. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen

mit dem Mieter, ohne dass der Vermieter nochmals auf sie hinweisen müsste. Der Einbeziehung von

entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Mieters wird ausdrücklich widersprochen, es sei

denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.


2. VERTRAGSSCHLUSS

Der Mietvertrag kommt erst mit Annahme des umseitigen Mietantrages durch den Vermieter

zustande. Gegenstand des Vertrages ist die Bereithaltung eines Erste-Hilfe-Defibrillators beim Mieter

durch den Vermieter zum Zweck der Lebensrettung.


3. PREISE

3.1. Die angegebene Miete ist ein monatlicher Nettopreis und gilt jeweils zuzüglich der jeweils

geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3.2. Nach dem Medizinproduktegesetz ist eine Inbetriebnahme und Einweisung in die Funktionsweise

des Gerätes beim Mieter vor Ort vorgeschrieben. Die Kosten hierfür werden dem Mieter einmalig

gesondert in Rechnung gestellt.


3.3. Die vereinbarte Miete umfasst die Kosten für die Bereithaltung des Mietgerätes. Dem Mieter

entstehen außer im Falle eines Behandlungs- oder sonst wie gearteten Einsatz des Gerätes während

der Mietzeit keine über die monatliche Miete hinausgehenden Kosten.


3.4. Die Kosten für den fristgerechten Austausch der Elektroden-Pads und/oder der Batterie trägt der

Vermieter. Der Vermieter übernimmt kostenlos die Überwachung der entsprechenden Intervalle,

ohne dass die Sorgfaltspflicht des Mieters hierdurch berührt wird.


3.5. Der Einsatz des Gerätes zur Herzfrequenzmessung, auch mit eventuell einhergehender

Impulsauslösung, überschreitet den diesem Mietvertrag zugrunde liegenden zweckbestimmten

Gebrauch. Der Mieter hat sich unverzüglich nach Einsatz des Gerätes zur Bestellung neuer

Elektrodenpads an den Vermieter zu wenden. Die Kosten für den Austausch der Elektroden-Pads

werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Die Batterie des Mietgerätes wird durch

einmaligen Einsatz nicht relevant geschwächt, sodass diese in der Regel nicht ausgetauscht werden

muss. Sollte das Gerät während der vereinbarten Mietdauer häufiger als fünf Mal benutzt werden, so

erfolgt turnusmäßig ein Batteriewechsel. Die Kosten für den Austausch der Batterie werden dem

Mieter gesondert in Rechnung gestellt.


4. ZAHLUNG

4.1. Sofern nichts anderes vereinbar wird, ist die vereinbarte Miete innerhalb von 14 Tagen nach

Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher

besonderer Vereinbarung zulässig.


4.2. Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard

vorgesehen. Der Einzug der Miete erfolgt jeweils zum 3. des Monats. Die erste Miete sowie die

Kosten der Inbetriebnahme und Einweisung werden einmalig mit Übersendung des Gerätes

eingezogen.


4.3. Für den Fall des Zahlungsverzugs behält sich der Vermieter vor, dem Mieter die gesetzlichen

Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in

Höhe von 40,00 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche des Vermieters bleiben hiervon

unberührt.


4.4. Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen geltend machen. Der Mieter

hat zudem ein Zurückbehaltungsrecht nur im Hinblick auf solche Ansprüche, die unmittelbar mit

diesem Vertrag in Zusammenhang stehen.


4.5. Sämtliche Zahlungen dürfen mit befreiender Wirkung nur direkt an den Vermieter oder an einen

von ihm benannten Dritten geleistet werden.


5. MIETDAUER UND KÜNDIGUNG

5.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für die Mietverträge eine erstmalige Mindestlaufzeit

von 24 Monaten, beginnend mit der Übergabe des Mietgerätes.


5.2. Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist in der vereinbarten Mindestgrundmietdauer

ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Todes des Mieters im Falle eines Einzelgewerbes. Insoweit

steht den Erben des Mieters das gesetzliche Kündigungsrecht zu. Die Erbenkündigung hat eine

Zahlungsverpflichtung gemäß der nachfolgenden Bestimmung zur Folge.


5.3. Wird der Mietvertrag nicht rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf der Mindestmietdauer schriftlich

gekündigt, so verlängert sich der Mietvertrag jeweils um weitere 12 Monate.


5.4. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter mit

mindestens zwei aufeinander folgenden Mieten ganz oder teilweise oder mit mindestens 10% der

Summe aller Mieten in Verzug ist und der Vermieter dem Mieter erfolglos eine zweiwöchige Frist zur

Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt hat verbunden mit der Erklärung, dass bei Nichtzahlung

die gesamte offene Restschuld fällig sei.


5.5. Das Recht beider Vertragsparteien, aus anderen wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis zu

kündigen, bleibt unberührt.


5.6. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete in voller

Höhe bis zum Ablauf des Monats verpflichtet, in dem er das Mietgerät an den Vermieter oder dessen

Beauftragten zurückgibt. Ferner werden die für die vereinbarte Vertragsdauer noch ausstehenden

Mieten, ggf. abgezinst mit dem Refinanzierungszins des Vermieters zuzüglich eines etwaig

anfallenden Vorfälligkeitsschaden von dem Vermieter, unter Abzug ersparter Kosten, zur Zahlung

fällig. Der Reinerlös aus der Verwertung des Mietgerätes (ohne Umsatzsteuer) wird abzüglich des

Marktwertes des Mietgerätes, der bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erzielt worden wäre,

auf die Forderung angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt

vorbehalten.


5.7. Im Fall des Unterganges oder Abhandenkommens des Mietgerätes sind der Vermieter und der

Mieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.


5.8. Im Falle von Beschädigungen des Mietgerätes, die direkt oder indirekt durch ein Verschulden des

Mieters oder eines Dritten verursacht wurden, sind der Vermieter und der Mieter auch dann zur

Kündigung berechtigt, wenn die Wiederherstellungskosten 50 % des Zeitwertes überschreiten. Die

Kündigung hat stets eine Ausgleichszahlung des Mieters entsprechend der Vereinbarung zur Miete

zur Folge. Im Fall der Beschädigung des Mietgerätes wird der Mieter verpflichtet, den Schaden

unverzüglich durch den Vermieter oder einen von diesem beauftragten Dritten beheben zu lassen,

wenn er nicht aufgrund der vorstehenden Regelungen den Mietvertrag kündigt. Machen weder der

Vermieter noch der Mieter von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, so ist der Mieter

verpflichtet, die Miete weiter zu zahlen. Er wird dann das Mietgerät auf eigene Kosten durch den

Vermieter instandsetzen lassen.


5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.


5.10. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.


5.11. Bei Beendigung des Mietvertrages nach Zeitablauf oder durch Kündigung des Mietvertrages hat

der Mieter das Mietgerät in einwandfreiem Zustand unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

Die Kosten des Rücktransportes des Mietgerätes zum Vermieter oder zu einem von ihm benannten

Dritten gehen zu Lasten des Mieters.


5.12. Stellt der Vermieter Mängel am Mietgerät fest, die über den vertragsgemäßen sorgfältigen

Gebrauch hinausgehen, kann er die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Mieters verlangen. Im

Falle einer Verzögerung der Herausgabe des Mietgerätes durch den Mieter, kann der Vermieter für

die Dauer der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe der zeitanteiligen monatlichen Miete

verlangen.


6. EIGENTUM

6.1. Das Mietgerät ist Eigentum des Vermieters.


6.2. Der Mieter ist nicht berechtigt das Mietgerät aus seinem unmittelbaren Besitz zu entlassen,

insbesondere nicht zu verleihen, zu vermieten, zu verpfänden oder anderweitig darüber zu verfügen.

Wird das Mietgerät gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich

darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, welche dem Vermieter für die

Aufhebung einer solchen Pfändung oder Beschlagnahme entstehen.


6.3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Ortswechsel, gleich welcher Art und jede

Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Vereinbarter Betriebsort des Mietgerätes

ist ausschließlich die Lieferanschrift. Änderungen müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt

werden.


7. MEDIZINPRODUKTE-BETREIBERVERORDNUNG

7.1. Der Mieter, welcher das Mietgerät für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzt oder in

deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind, unterliegt der Medizin Produkte

Betreiberverordnung (MPBetreibV). Der Mieter erhält eine Kopie der Medizinprodukte-

Betreiberverordnung gemeinsam mit dem Mietgerät vom Vermieter ausgehändigt. In dieser

Verordnung sind Pflichten wie z.B. ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Führen eines

Medizinproduktebuches, eines Bestandsverzeichnisses (beides als Vordruck dem Mietgerät

beiliegend) u.a. geregelt.


7.2. Beim Vertragsgegenstand handelt es sich um einweisungspflichtiges Medizinprodukt, welches

erst nach Inbetriebnahme und Einweisung durch den Vermieter vom Mieter verwendet werden darf.

Für die erstmalige Inbetriebnahme und Funktionsprüfung nach Medizinproduktegesetz wird dem

Mieter gesondert gemäß Ziffer 3.2. dieser AGB in Rechnung gestellt. Eine Unterweisung der

Ersthelfer ist dabei nicht inbegriffen. Der Mieter benennt dem Vermieter je Mietobjekt mindestens

einen Medizinprodukte-Beauftragten mit vollständigem Namen, Telefon sowie Fax und/oder E-Mail.

Dieser benannte Beauftragte wird im Medizinproduktebuch hinterlegt und ist organisatorischer

Ansprechpartner für die Einweisung des/der Medizinprodukte-Beauftragten selbst wie auch für die

Unterweisungen der Ersthelfer.


8. INSTANDHALTUNG

8.1. Der Vermieter wird während der Vertragsdauer das Mietgerät unentgeltlich Instand halten. Die

notwendigen Arbeiten werden auf Anforderung des Mieters durchgeführt.


8.2. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter jeden erkennbaren Funktionsmangel sowie einen

Einsatz des Gerätes unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter wird nach seiner Wahl das Gerät

entweder reparieren oder durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen.


8.3. Der Vermieter ist zur unentgeltlichen Instandsetzung nicht verpflichtet, wenn das Mietgerät

direkt oder indirekt durch ein Verschulden des Mieters oder eines Dritten, z.B. durch eine nicht

vertragsgemäße Benutzung, beschädigt worden ist. In diesem Fall hat der Mieter die Kosten der

Instandsetzung selbst zu tragen.


9. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1. Soweit nicht anderweitig in diesen AGB geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Mieters,

gleich auswelchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem

Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wie folgt

gehaftet wird: nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit vom

Vermieter oder dessen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, bei Arglist, wegen der

schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten


9.2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten

Fälle vorliegt.


9.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen

nicht verbunden.


9.4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät gemäß den Herstellervorgaben aufzubewahren und

die Funktionsfähigkeit des Gerätes, welches tägliche Selbsttests auf verschiedenen Service-Ebenen

durchführt, regelmäßig durch Sichtprüfung auf Blinken der grünen Leuchtdiode, welche

ordnungsgemäße Betriebsfähigkeit signalisiert, zu überprüfen.


9.5. Dem Mieter sind Eingriffe in das Gerät strikt untersagt und führen ohne weitere Beweispflichten

zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vermieters.


9.6. Sofern der Mieter eine Hausratsversicherung für seine Räume hat, meldet er das Mietgerät bei

dieser entsprechend an.


10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem unter

diesen AGB geschlossenen Vertrag ist der Sitz des Vermieters.


10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des

UN-Kaufrechts.


10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre

Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


10.4. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses

Schriftformerfordernisses.

AGB WARTUNGSVERTrag „VIVO CONNECT“

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN AED WARTUNGSVERTRAG „VIVO CONNECT“

Die nachfolgenden AGB gelten in Ergänzung zu den bereits gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VIVO SCOUT Medizintechnik GmbH über den Kauf oder die Vermietung von Erst-Hilfe-Defibrillatoren.

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Die Angebote und Leistungen der VIVO SCOUT GmbH zum AED Wartungsvertrag stehen unter

dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit. Die Parteien sind sich einig, dass

der AED Wartungsvertrag unter der Bedingung der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit

geschlossen wird.


1.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus

den hierauf bezugnehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.


1.3. Die VIVO SCOUT GmbH räumt dem Kunden das Nutzungsrecht an der Wartungssoftware ein.


1.4. Soweit die VIVO SCOUT GmbH dem Kunden Computer-/Softwareprogramme zur Verfügung

stellt, stehen sämtliche Urheberrechte an solcher Software sowie die daraus abgeleiteten

Verwertungs- und Folgerechte grundsätzlich ausschließlich die VIVO SCOUT GmbH zu.


1.5. Die VIVO SCOUT GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich für die Dauer des

Wartungsvertrages beschränktes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung an der

Wartungssoftware ein.


1.6. Installations- und Konfigurationsarbeiten sind nicht Gegenstand des Vertrages, sofern die

Parteien dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.


1.7. Dem Kunden ist es nicht gestattet, von der zur Verfügung gestellten Software ganz oder teilweise

Kopien zu erstellen oder Unterlizenzen zu erteilen. Ebenso wenig ist es dem Kunden gestattet,

sonstige Be- oder Überarbeitungen der Software vorzunehmen oder die Software in anderen

Softwareprogramme zu implementieren.


1.8. Dem Kunden ist es gestattet eine Sicherungskopie zu erstellen, sofern diese zur Sicherung der

künftigen Nutzung erforderlich ist.


1.9. Weiterentwicklungen des Programms stehen dem Kunden im Rahmen der vereinbarten

Nutzungsgebühr kostenlos zur Verfügung.


1.10. Soweit die VIVO SCOUT GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese

jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder

Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.


1.11. Die sachgemäße Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Mängel, die darauf beruhen, dass die

vom LG gelieferte Vertragssoftware in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt

wird, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird und für die, die

Vertragssoftware damit nicht ausdrücklich freigegeben ist.


2. LAUFZEIT

2.1. Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten geschlossen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig

mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich

der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus

wichtigem Grund bleibt unberührt.


3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Die Wartungsgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird jeweils für ein Jahr im

Voraus in Rechnung gestellt. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.


3.2. Soweit nicht anders vereinbart, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach

Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.


3.3. Die VIVO SCOUT GmbH behält sich frei, den Programmzugriff für den Kunden zu sperren, falls die

vereinbarte Nutzungsgebühr nicht innerhalb des angebotenen Zahlungsintervalls beglichen wird.


4. SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT

4.1. Sollte die von der VIVO SCOUT GmbH selbst oder einem Dritten zur Verfügung gestellte

erforderliche Software für die Ausübung des Wartungsvertrages aus von der VIVO SCOUT GmbH

nicht zu vertretenden Gründen nicht bereitgestellt oder das Vertragsverhältnis gekündigt werden, ist

die VIVO SCOUT GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Wartungsvertrages mit dem Kunden

berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden werden in diesem Fall ausgeschlossen.


4.2. Für den Fall, dass die von der VIVO SCOUT GmbH selbst oder einem Dritten zur Verfügung

gestellte erforderliche Software für die Ausübung des Wartungsvertrages mit zeitlicher Verzögerung

bereitgestellt wird, beginnt die Laufzeit des Wartungsvertrages erst mit der tatsächlichen zur

Verfügung Stellung der erforderlichen Software. Für den Fall der verzögerten Bereitstellung der

erforderlichen Software stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche gegen über der VIVO

SCOUT GmbH zu.


5. SICHERUNGSMASSNAHMEN

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch

unbefugte Dritte zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen vornehmen. Insbesondere

verpflichtet er sich, sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die vorgenannten Zugangsdaten an

einem vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützten Ort aufzubewahren.


5.2. Der Kunde verpflichtet sich, es der VIVO SCOUT GmbH auf deren Verlangen zu ermöglichen, den

vertragsgemäßen Einsatz der Vertragssoftware zu überprüfen.

Impressum / Vertragspartner

VIVO SCOUT GmbH

Deutschherrnstraße 15-19

D-90429 Nürnberg

Telefon: +49 911 3000446

E-Mail: info@vivo-scout.de

Geschäftsführerin: Franziska Frosch

Sitz: Nürnberg

Handelsregister: Amtsgericht Nürnberg, Registernummer: HRB 26923

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG): DE276217037

Inhaltlich Verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV: Franziska Frosch (Adresse wie oben)

SERVICE HOTLINE

MO. – FR.: 08:30 – 16:00 UHR
+49 911 14 89 81 80